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Wichtig: Ergänzung zur 2G Regelung

November 9, 2021

Minderjährige Schülerinnen und Schüler über 12 Jahre, die an der Schule regelmäßigen Tests unterliegen, können damit an sportlichen und musikalische Eigenaktivitäten und Theatergruppen übergangsweise bis 31. Dezember 2021 zu 2G zugelassen werden, um sich in dieser Zeit impfen lassen zu können. Quelle: Bericht aus der Kabinettsitzung der Bayerische Staatsregierung 9.11.